Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für gewerbliche Kunden
§ 1 Allgemeines
Die Bedingungen gelten für den Verkauf aller im Onlineshop angebotenen Produkte (zb. Autogasanlagen, Erdgasanlagen, Pflanzenölsysteme, Zubehör, Tanks, Additive und weitere Produkte).
Sie umfassen das gesamte Lieferprogramm (oder Produktpalette), sowie Werbemittel und VKF – Material.
Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Produktpartner haben keine Gültigkeit, wenn
diesen an anderer Stelle nicht ausdrücklich widerspricht.
Ergänzungen oder Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung von
schriftlich bestätigt werden.
Mitarbeiter und Aussendienstrepräsentanten, außerhalb der Geschäftsführung von
sind nicht autorisiert Ergänzungen und/oder Änderungen der Geschäftsbedingungen in mündlicher oder schriftlicher Form zuzusagen.
§ 2 Lieferkonditionen
beliefert gewerbliche Kunden nur nach Vorlage einer gültigen Gewerbeanmeldung schriftliche Nennung der vollständigen Firmenbezeichnung und Adressdaten.
behält sich weiteregehende Auskünfte, z.B. Bankauskünfte vor. Die Bedingungen gelten bis zum Widerruf durch
, Änderungen werden rechtzeitig und in schriftlicher Form bekannt gegeben.
§ 3 Bestellung
3.1 Bestellungen können schriftlich, per FAX, per Mail oder per Klick im Onlineshop erfolgen.
3.2 Die eingegangenen Bestellungen sind für den Kunden und für
verbindlich und können einseitig weder abgeändert noch widerrufen werden.
3.3 Bestellungen der Kunden gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich abgelehnt worden sind.
3.4
ist berechtigt Bestellungen von Kunden ganz oder teilweise abzulehnen, wenn absehbar ist, dass die Vertragsware wegen Produktionseinstellung, Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten sonstiger Art noch oder nicht fristgerecht geliefert werden kann.
Dies gilt auch für den Fall, dass und solange ein jeweiliger Kunde auch nach schriftlicher Abmahnung seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt.
Aus der vollständigen oder teilweisen Ablehnung einer Bestellung kann ein jeweiliger Kunde gegen
Ansprüche gleich welcher Art nicht herleiten.
3.5 Weicht im Einzelfall eine Auftragsbestätigung von der zugehörigen Bestellung ab, gilt die Bestellung als zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande gekommen, wenn nicht der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.
Die vorgenannte Wirkung trifft nicht ein, soweit die Auftragsbestätigung so wesentlich von der Bestellung abweicht, das eine stillschweigende Zustimmung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und ggf. dessen eigenen Kunden offensichtlich sicht zu erwarten ist. Abweichungen insbesondere in Konstruktionen und Form gelten als nicht wesentlich, solange der bestimmungsgemäße Gebrauch der jeweiligen Produktbeschreibung entspricht.
§ 4 Lieferung
4.1
wird den Kunden, im Rahmen der von der Belieferung durch das Herstellerwerk bzw. Zulieferanten und der Nachfrage der in Deutschland ansässigen
– Kunden bestimmten Möglichkeiten mit Vertragswaren und sonstigen Erzeugnissen beliefert.
wird sich um termingerechte Lieferungen bemühen.
4.2 Die von
angegebenen Liefertermine sind ungefähre Zeitangaben, es sei denn, sie werden als verbindlich vereinbart.
4.3 Ist als Liefertermin ein Monat angegeben, so fällt der Liefertermin spätestens auf den letzten Werkstag des vereinbarten Monats.
Ist für die Lieferung eine Frist vereinbart, so beginnt diese mit dem Zugang der Bestellung bei
.
4.4 Falls Vertragsware nicht zu dem in der Bestellung vorgesehnen unverbindlichen Liefertermin geliefert werden kann, wird
dem Kunden rechtzeitig mitteilen, wann die verbindlich bestellte Vertragsware geliefert werden kann.
Ist die Vertragsware 6 Wochen nach dem vorgesehenen bzw. dem Kunden von
mitgeteilten unverbindlichen Liefertermin noch nicht geliefert worden, so hat der Kunde das Recht
eine angemessene, schriftlich festgelegte Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
Liefert
nicht bis zum Ablauf dieser Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung von seiner Bestellung zurücktreten, weitergehende Ansprüche kann der Kunde hieraus nicht herleiten.
Bei unverschuldetem Unvermögen von
oder deren Lieferanten, bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen Umständen, auf die
keinen Einfluss hat (z.B. Aufruhr, Streik, Export-Importverbote), ruht das vorgenannte Recht zur Setzung einer Nachfrist für diesen Zeitraum
4.5 Wird der Vertrag vor Lieferung der Vertragsware in beiderseitigen Einverständnis aufgelöst oder machen Vertragspartner des Kunden von einem etwaigen Rücktrittsrecht gebrauch (Finanzierung), so hat
dem Kunden etwaige bereits auf den Auftrag bezahlte Beträge zurückzuzahlen bzw. bereits gelieferte Waren versandkostenfrei auf Verlagen des Kunden zurückzunehmen.
Für den Fall, dass aus früherer Lieferungen und Leistungen noch Beträge offen stehen, so können diese Forderungen ggf. aufgerechnet werden.
§ 5 Abnahme
5.1 Der Kunden hat die Vertragsware bei Abnahme unverzüglich zu überprüfen und Fehlmengen und sonstige Abweichungen, sowie Mängel umgehend zu melden.
Werden Abweichungen, Fehlmeldungen oder Mängel nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme schriftlich gemeldet, so gilt die Lieferung als genehmigt, soweit es sich nicht um einen Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren.
5.2 Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bestellung mit der Abnahme der Vertragsware oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder mit der Stellung der vereinbarten Sicherheit im Rückstand, so ist
nach Setzung einer 14 tätigen Frist berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Die Setzung einer Frist ist in den Fällen § 282 Abs. 2 BGB entbehrlich, insbesondere bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung des Kunden.
5.3
von diesem Rechten keinen Gebrauch, so kann
- von sonstigen Rechten abgesehen- über die Vertragsware frei verfügen und an deren Stelle, binnen angemessener Frist, die Abnahme von Vertragware gleicher Güte zu den Vertragsbedingungen verlangen.
§ 6 Preise
6.1 Die Preise verstehen sich als Nettopreise, ohne Skonto, zzgl. Lieferkosten ab Lager, sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, nicht berechtigt Skonto zu ziehen.
Sollte es dies trotzdem vornehmen, werden im diese Kosten erneut in Rechnung gestellt.
6.2 Für die Bestellung gelten die Listenpreise sowie die aktuellen Preise eine
Aktion, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
ist berechtigt die Listenpreise für die Vertragsware jederzeit neu festzulegen, wird aber die Kunden über die Änderung unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.3 Für den Weiterverkauf gibt
dem Kunden eine unverbindliche Preisempfehlung nach § 23 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen heraus.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen:
Grundsätzlich werden alle Warenlieferungen von
per Vorkasse an den Kunden versandt oder gegen Barzahlung beim Kunden abgeliefert.
Zahlungen per Lastschriftverfahren bzw. Einzugsermächtigung sowie über das Bezahlsystem PAYPAL sind ebenfalls möglich. Bei der Bezahlung per Lastschriftverfahren bzw. Einzugsermächtigung bzw. Bezahlung per PAYPAL erfolgt die Lieferung erst nach erfolgreicher Geldtransaktion.
Im Falle einer Rückbelastung fordern wir die uns entstandenen Rückbelastungskosten sowie 15 € Bearbeitungsbebühr
7.2 Bei Lieferungen gegen Rechnung kann
im Falle von einer Überschreitung der Zahlungsfrist 2 % Zinsen pro Monat sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Gesamtbetrages der Rechnung, mindestens aber 75 € fordern.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1
behält sich bis zur vollständigen Zahlung der Vertragsware gegenüber dem Kunden das Eigentumsrecht vor.
§ 9 Mängel
9.1 Mängelansprüche des Kunden gegenüber
setzen voraus, dass der Kunde seinen nach §§ 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 4.1 dieser Geschäftsbedingungen geschuldeter Untersuchungs- und Rüge – Obliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2
übernimmt in diesem Rahmen gegenüber den Kunden die Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs der Vertragsware entsprechende Fehlerfreiheit für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Auslieferung der Vertragsware an den Kunden.
9.3
ist berechtigt, die Mängelhaftungsfristen und Mängelhaftungsregelungen jederzeit zu ändern, wenn diese Änderung unter Berücksichtigung einer Gesetzesänderung oder einer Änderung der Rechtssprechung erforderlich ist.
wird eine Änderung der Mängelhaftungsregelung rechtzeitig vorher ankündigen und bei der Änderung die Auffassung der
Kunden partnerschaftlich berücksichtigen.
9.3.1 Ist eine von
gelieferte Vertragsware aufgrund eines vorhandenen Mangels fehlerhaft, hat der Kunde
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
ist zum Zwecke der Nacherfüllung nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Versandkosten, nicht jedoch Arbeits,- Material- und sonstige Kosten, die dem Kunden aus dem Mangel entstehen.
9.3.2 Für die im Rahmen der Mängelbeseitigung eingebauten Teile, kann der Kunde bis zum Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist von 12 Monaten Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
9.3.3 Zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf der angemessenen Frist (siehe § 9.4) berechtigt.
Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.
9.3.4 Für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche gegen
gelten die Einschränkungen laut § 12.
9.3.5 Die Angaben in den Beschreibungen über die Leistung, Gewicht, Betriebskosten, Verbrauch, Geschwindigkeit usw. sind nur als annähernd anzusehen.
Eine solche Beschreibung stellt daher keine Garantie einer Eigenschaft dar.
Abweichungen in geringen Maße sind somit keine Mängel im Sinne des Gesetzes, da insbesondere die Betriebskosten und der Verbrauch in Abhängigkeit zum tatsächlichen Nutzgewohnheiten der Fahrzeuge einzelnen Endkonsumen in Verbindung mit der Vertragesware von
steht.
§ 10 Versand
10.1
wird nach besten Wissen und Gewissen den besten, preisgünstigsten und sichersten Versandweg wählen.
Die Verantwortung geht aber, bei Übergabe an den Kurierdienst oder den Spediteur über.
10.2
versichert, auch im Sinne des Kunden, die Lieferungen gegen Transportschäden und sonstige vorhersehbare Risiken.
Ausgeschlossen sind auch hier höhere Gewalt, Streik und sonstige unvorhersehbare Schäden.
§ 11 Garantie
übernimmt für Ihre Vertragswaren eine angemessene Garantie.
§ 12 Haftung auf Schadenersatz
12.1 Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, bei einer unerlaubten Haftung sowie bei einer Produzentenhaftung auslösenden Handlungen und Unterlassungen, haftet
auf Schadensersatz und Aufwandsentschädigung
vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie in Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von
außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten grundsätzlich ausgeschlossen
Für den Haftungsumfang gilt:
12.1.1 Für Verzögerungsschaden haftet
nur in der Höhe von 3% des Netto-Kaufpreises
12.1.2 Darüber hinaus ist die Haftung von
, außer für den Fall des Vorsatzes, auf den Vertragsabschluß vorraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
12.1.3 Die Geltendmachung unzweckmäßiger Aufwendungen durch den Kunden ist unzuverlässig.
12.1.4 Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet
nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden.
Höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
12.2 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen
verjähren nach 12 Monaten, nach Annahme der Lieferung durch den Kunden.
Im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch begründeten Umständen und der Person der Ersatzpflichten. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
12.3 Die enthaltenen Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Falle des Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglisten Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden im Rahmen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
12.4 Es gilt auch der Haftungsausschluss, wenn die Anlagen nicht nach § 2 von ausgebildetem Personal und/ oder dem Kfz- Meister eingebaut werden und /oder keine Einbauschulung absolviert wurde.
kann auch nicht haften, wenn der ausgebildete Service-Techniker sich nicht mehr in dem Kunden-Betrieb befindet und / oder kein Ersatz angemeldet wurde.
§ 13 Salvatoresche Klausel
Sollte ein Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein und werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der rechtlich unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine andere Regelung gelten, die im Rahmen gesetzlicher Wirksamkeit und Durchführbarkeit der rechtlich unwirksamen und / oder undurchführbaren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder am nächsten kommt.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand alle Rechtsstreitigkeiten ist Duisburg.